Ermäßigter Gutschein

Systemübergreifende Themen, z.B. zur Elektronik, Zeitmessung etc.
Archiv
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Wirklich sehr vorbildlich

Beitrag von Archiv »

Bezieht sich auf Post : 7588
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» das hat mir sehr gut gefallen. ich denke, nach erst kurzer
» revival-zugehörigkeit, du bist genau der richtige forumsmanager am
» richtigen platz. läßt dich wenig aus der ruhe bringen und provozieren.
» sehr lobenswert und vorbildlich. da ist eine klare linie zu erkennen.
» ärgerlich ist es alle mal, aber deine vorgehensweise ist absolut
» nachvollziehbar und vorraus schauend, dass es nur zu unterstützen gilt.
»
» dagegen ist mein "kleiner ausbruch" bzw unser austausch von neulich
»
» @servo-nummer-man: es ist noch schlimmer - Hix
» Re: himmel und hölle satansbrut - servo324060
» Re: Vergessen... - Lars
» Re: wehe dem... - Martin
»
» als schabernack richtig auflockernd.............

Stimme zu und bin für Schabernack jederzeit zu haben.

Aber der beste Schabernack seid langem waren eindeutig die auf einer wahren Geschichte beruhenden carrera "explosiv" und "exclosiv"-Postings. Da standen mir echt Tränen in den Augen und mein Kollege gegenüber hat mich etwas verwundert angeschaut.

Beste Grüße,

Lars

Archiv
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Re:Ermäßigter Gutschein

Beitrag von Archiv »

Bezieht sich auf Post : 7579
Ursprünglich gepostet in: allgemein
Ursprünglich gepostet von: carsten
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» Was haltet Ihr davon wenn ich einen Gutschein von meinem Shop anbiete, zum
» Nennwert 25 Euro einzulösen ab dem 1.6.2005 zum Kaufpreis für jetzt 20
» euro.

Hallo Kurt,

diese Idee ist gar nicht schlecht. Ich würde an Deiner Stelle die Gutscheine für einen Einkauf im Sommer/Herbst begrenzen, in der Zeit in der Du eh nicht viel zu tun hast (gültig von-bis mit Verfallsdatum, vor Weihnachten würde ich an Deiner Stelle keinen Rabatt geben). Wer sofort Teile braucht kann ja zu regulären Kursen im Shop kaufen.

Für die Angebotsseite würde ich mir etwas Mühe machen. Kann z.B. das Webdesign vom Shop sein und ein paar Beispiel-Ersatzteile mit Bild und Preisen. Die Webadresse von Deinem Shop kannst Du in ein Bild einblenden, um das Sperren des Angebots durch eBay zu verhindern.

Diese Art "Werbung" auf eBay mit Gutscheinen machen z.B. viele Hotels.

Carsten

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Jens 140
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Re: Vorsicht !!!!

Beitrag von Jens 140 »

Bezieht sich auf Post : 7590
Ursprünglich gepostet in: allgemein
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» » Was haltet Ihr davon wenn ich einen Gutschein von meinem Shop anbiete,
» zum
» » Nennwert 25 Euro einzulösen ab dem 1.6.2005 zum Kaufpreis für jetzt 20
» » euro.
»
» Hallo Kurt,
»
» diese Idee ist gar nicht schlecht. Ich würde an Deiner Stelle die
» Gutscheine für einen Einkauf im Sommer/Herbst begrenzen, in der Zeit in
» der Du eh nicht viel zu tun hast (gültig von-bis mit Verfallsdatum, vor
» Weihnachten würde ich an Deiner Stelle keinen Rabatt geben). Wer sofort
» Teile braucht kann ja zu regulären Kursen im Shop kaufen.
»
» Für die Angebotsseite würde ich mir etwas Mühe machen. Kann z.B. das
» Webdesign vom Shop sein und ein paar Beispiel-Ersatzteile mit Bild und
» Preisen. Die Webadresse von Deinem Shop kannst Du in ein Bild einblenden,
» um das Sperren des Angebots durch eBay zu verhindern.
»
» Diese Art "Werbung" auf eBay mit Gutscheinen machen z.B. viele Hotels.
»
» Carsten

Da würde ich mich erst mal richtig schlau machen an Deiner Stelle, es gibt nämlich Urteile, zum Theme Gutscheine!!! - Z.B. dürfen meiner Meinung nach Gutscheine nicht Zeitlich begrenzt angeboten werden ( von bis Gültig ). Habe aber auch nicht mehr alles so sicher im Kopf. Bitte erst mal nachbohren, damit es keine probleme gibt

mfg.
Jens
zur Zeit nicht aktuell - aber irgendwann geht es weiter :-) http://www.carrera140.de

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Jens 140
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Re: Bericht

Beitrag von Jens 140 »

Bezieht sich auf Post : 7591
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» » » Was haltet Ihr davon wenn ich einen Gutschein von meinem Shop anbiete,
» » zum
» » » Nennwert 25 Euro einzulösen ab dem 1.6.2005 zum Kaufpreis für jetzt
» 20
» » » euro.
» »
» » Hallo Kurt,
» »
» » diese Idee ist gar nicht schlecht. Ich würde an Deiner Stelle die
» » Gutscheine für einen Einkauf im Sommer/Herbst begrenzen, in der Zeit in
» » der Du eh nicht viel zu tun hast (gültig von-bis mit Verfallsdatum, vor
» » Weihnachten würde ich an Deiner Stelle keinen Rabatt geben). Wer sofort
» » Teile braucht kann ja zu regulären Kursen im Shop kaufen.
» »
» » Für die Angebotsseite würde ich mir etwas Mühe machen. Kann z.B. das
» » Webdesign vom Shop sein und ein paar Beispiel-Ersatzteile mit Bild und
» » Preisen. Die Webadresse von Deinem Shop kannst Du in ein Bild
» einblenden,
» » um das Sperren des Angebots durch eBay zu verhindern.
» »
» » Diese Art "Werbung" auf eBay mit Gutscheinen machen z.B. viele Hotels.
» »
» » Carsten
»
» Da würde ich mich erst mal richtig schlau machen an Deiner Stelle, es gibt
» nämlich Urteile, zum Theme Gutscheine!!! - Z.B. dürfen meiner Meinung nach
» Gutscheine nicht Zeitlich begrenzt angeboten werden ( von bis Gültig ).
» Habe aber auch nicht mehr alles so sicher im Kopf. Bitte erst mal
» nachbohren, damit es keine probleme gibt
»
» mfg.
» Jens

Z.B ein älterer Bericht, :

Gutscheine

Gutscheine jeder Art und Form sind gerne verwendete Werbemitttel, da sie letztlich eingelöst werden müssen. Sie sollen in der Regel dazu dienen den Kunden zu binden oder zum Geschäftslokal zu bringen. In rechtlicher Hinsicht verbriefen Gutscheine einen Anspruch auf eine Leistung. Unproblematisch sind Gutscheine, die einen Informationsanspruch verbriefen (Gutschein für Katalog). Werden jedoch mit Gutscheinen Geldbeträge verbrieft oder Sammelpunkte, die zu Zahlungsansprüchen führen, dann gerät der Werbende schnell in Konflikt mit dem Rabattgesetz und der Zugabeverordnung. Erlaubt ist der Verkauf von Geschenkgutscheinen. Verboten: "Gegen Vorlage dieses Gutscheins erhalten Sie alle Artikel 10% preiswerter" oder "Gegen Vorlage: Erste Behandlung kostenlos" oder "Gegen Vorlage Gutschrift von 5 DM beim Kauf". All dies ist abmahngefährdet.

Cu

JENS


PS: Ich hoffe Ihr dreht mir jetzt daraus keinen Strick - aber ich möchte auch später noch meine Teile beim Kurt holen können!!!! - Und Vermeiden, das der Kurt äger bekommt, bestimmt nicht von einem von uns - aber es gibt immer welche die Ärger machen.
zur Zeit nicht aktuell - aber irgendwann geht es weiter :-) http://www.carrera140.de

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Re: Bericht

Beitrag von Archiv »

Bezieht sich auf Post : 7592
Ursprünglich gepostet in: allgemein
Ursprünglich gepostet von: carsten
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» » » » Was haltet Ihr davon wenn ich einen Gutschein von meinem Shop
» anbiete,
» » » zum
»
»
» Z.B ein älterer Bericht, :
»
» Gutscheine
»
» Gutscheine jeder Art und Form sind gerne verwendete Werbemitttel, da sie
» letztlich eingelöst werden müssen. Sie sollen in der Regel dazu dienen den
» Kunden zu binden oder zum Geschäftslokal zu bringen. In rechtlicher
» Hinsicht verbriefen Gutscheine einen Anspruch auf eine Leistung.
» Unproblematisch sind Gutscheine, die einen Informationsanspruch verbriefen
» (Gutschein für Katalog). Werden jedoch mit Gutscheinen Geldbeträge
» verbrieft oder Sammelpunkte, die zu Zahlungsansprüchen führen, dann gerät
» der Werbende schnell in Konflikt mit dem Rabattgesetz und der
» Zugabeverordnung. Erlaubt ist der Verkauf von Geschenkgutscheinen.
» Verboten: "Gegen Vorlage dieses Gutscheins erhalten Sie alle Artikel 10%
» preiswerter" oder "Gegen Vorlage: Erste Behandlung kostenlos" oder "Gegen
» Vorlage Gutschrift von 5 DM beim Kauf". All dies ist abmahngefährdet.
»

Hallo Jens,

in welchem Land lebst Du? Das Rabattgesetz wurde abgeschafft.

Gruss Carsten

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Jens 140
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Re: ja

Beitrag von Jens 140 »

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» » » » » Was haltet Ihr davon wenn ich einen Gutschein von meinem Shop
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» »
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» » Z.B ein älterer Bericht, :
» »
» » Gutscheine
» »
» » Gutscheine jeder Art und Form sind gerne verwendete Werbemitttel, da
» sie
» » letztlich eingelöst werden müssen. Sie sollen in der Regel dazu dienen
» den
» » Kunden zu binden oder zum Geschäftslokal zu bringen. In rechtlicher
» » Hinsicht verbriefen Gutscheine einen Anspruch auf eine Leistung.
» » Unproblematisch sind Gutscheine, die einen Informationsanspruch
» verbriefen
» » (Gutschein für Katalog). Werden jedoch mit Gutscheinen Geldbeträge
» » verbrieft oder Sammelpunkte, die zu Zahlungsansprüchen führen, dann
» gerät
» » der Werbende schnell in Konflikt mit dem Rabattgesetz und der
» » Zugabeverordnung. Erlaubt ist der Verkauf von Geschenkgutscheinen.
» » Verboten: "Gegen Vorlage dieses Gutscheins erhalten Sie alle Artikel
» 10%
» » preiswerter" oder "Gegen Vorlage: Erste Behandlung kostenlos" oder
» "Gegen
» » Vorlage Gutschrift von 5 DM beim Kauf". All dies ist abmahngefährdet.
» »
»
» Hallo Jens,
»
» in welchem Land lebst Du? Das Rabattgesetz wurde abgeschafft.
»
» Gruss Carsten

Hy Carsten,
steht ja drinn ein "älterer Bericht" - aber es gibt immer noch Regeln:

die wohl überwiegende Anzahl der ausgestellten Gutscheine schränkt die Leistungsverpflichtung des Ausstellers zeitlich (meist auf 6 oder 12 Monate) ein. Allerdings ist dies trotz gängiger Praxis nicht zulässig ! Diese Beurteilung ergibt sich aus § 9 Abs.1 und Abs.2 Nr.2 AGBG (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Demzufolge sind solche Bestimmungen in AGBs unwirksam, die wesentliche Rechte oder Pflichten, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken, daß die Erreichung des Vertragszwecks ......

Ich denke das langt jetzt, sollte ja auch nicht für uns sein, sondern für den Kurt, damit wes keine Probleme gibt.

Ich habe nichts gegen die Gutscheine, ganz im Gegenteil, ich bin auch dafür!!!

MFG

JENS
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ok

Beitrag von Archiv »

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Ursprünglich gepostet von: dirk
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Eure Reaktion ist echt nicht zu fassen!

Ich habe euch nicht Persönlich angegriffen,muss mich aber als troll betiteln
lassen...sehr schwach!

Zu meiner Meinung stehe ich,bin damit ja auch nicht allein.

Eure Werbeplatform habe ich heute das letzte mal genutzt!

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Martin
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Re: wirklich ok?

Beitrag von Martin »

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» Eure Reaktion ist echt nicht zu fassen!
»
» Ich habe euch nicht Persönlich angegriffen,muss mich aber als troll
» betiteln
» lassen...sehr schwach!
»
» Zu meiner Meinung stehe ich,bin damit ja auch nicht allein.
»
» Eure Werbeplatform habe ich heute das letzte mal genutzt!

auch auf die Gefahr hin, das dieses Posting nie von dir gelesen wird ....

du scheinst in Internetforen noch nicht allzuviel herumgekommen zu sein, seis drum; ein Troll in dem von mir benutzten Sinn ist ein Schreiber, der seinen Beitrag um der Provokation willen veröffentlicht; Du und ich wissen, mit wieviel $-Zeichen du den Titel deines Beitrages ursprünglich geschmückt hast, es waren derren insgesamt 26 !!

dies ist als Provokation der reinsten Form zu verstehen und kaum mit "nicht persönlich angegriffen" abzutun;

den auch, wenn du weder Kurt noch mich persönlich oder direkt angesprochen hast, so hast du doch -als hier unbekannter- unseren Umgang mit dem Thema direkt kritisiert ...

zu deiner Meinung darfst du gerne stehen, das schätze ich grundsätzlich !!
ich kann jedoch in deinem ursprünglichen posting keine Meinung vorfinden ...

» » Ich hätte auch eine Idee.Wir könnten das Forum in
» » "Servokurts-Werbetrommel" oder "Servokurts-Goldesel" o.ä. umbennenen.

wie ich bereits oben in meiner ersten Begegnung schrieb, steht für mich nichts deiner weiteren Teilnahme an diesem Forum entgegen, ein Fehlstart sei jedem gegönnt, die Anti-Terror-Truppe hat auch mir nicht unbedingt gefallen, aber, wenn ich das eine stehen lasse, dann auch das andere ...

in diesem Sinne, vielleicht lesen wir uns ja doch nochmal

und, auch für dich: ich bin gerne bereit die weitere Diskussion ausserhalb der Forenöffentlichkeit weiterzuführen, meine Email-Addi ist hier im Forum an mehreren Stellen hinterlegt

Martin

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